Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7g Abs 3 EStG 2002, § 7g Abs 7 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c AO, § 7g Abs 6 EStG 2002
Bildung einer Ansparrücklage - hinreichende Bezeichnung - Auflösung der Ansparrücklage - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Einkommensteuer 2003
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungsanforderungen für einen Anspruch auf Bildung einer Rückstellung nach § 7g Abs. 3 EStG für Firmenfahrzeuge; Ausreichen der Bezeichnung der anzuschaffenden Fahrzeuge als "Firmenwagen" für eine hinreichend bestimmte Bezeichnung des Wirschaftsguts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bezeichnung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts für die Bildung einer Ansparrücklage Keine Sammelbezeichnung wie Büroausstattung, Firmenfahrzeug oder Computeranlage Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage Pflicht zur Auflösung einer Ansparrücklage bei vorzeitiger ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bezeichnung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts für die Bildung einer Ansparrücklage - Keine Sammelbezeichnung wie Büroausstattung, Firmenfahrzeug oder Computeranlage - Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage - Pflicht zur Auflösung einer Ansparrücklage bei vorzeitiger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Bezeichnung von Wirtschaftsgütern bei Ansparrücklagen
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1632
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92
Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Arglistig handelt nämlich bereits, wer das Bewußtsein hat, wahrheitswidrige Angaben zu machen (siehe: BFH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl. II 1995, 293 [296]). - BFH, 15.09.2010 - X R 21/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Vor diesem Hintergrund kann das Gericht dahingestellt sein lassen, ob die Bildung der Ansparrücklagen im Streitjahr 2003 auch unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung des Geschäftsbetriebs unzulässig war (siehe hierzu ausführlich: BFH, Urteil vom 15. September 2010 - X R 21/08, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2011, 235). - BFH, 11.10.2007 - X R 1/06
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Denn nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist eine erneute Bildung einer Ansparrücklage nur zulässig, wenn vom Steuerpflichtigen eine - sachlich einleuchtende - Begründung dafür gegeben wird, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt worden, aber gleichwohl weiterhin geplant ist (vergleiche: BFH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - X R 1/06, BFHE 219, 151, BStBl. II 2008, 119 [122], m.w.N.).
- BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Damit lag der im Jahr 1999 gebildeten Ansparrücklage im Streitjahr 2003 keine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition mehr zugrunde, und war die Ansparrücklage daher vor dem Ablauf der Frist des § 7g Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG erfolgswirksam aufzulösen (siehe auch: BFH, Urteil vom 17. November 2004 - X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich (siehe: BFH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - XI R 13/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 197, 448, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 385, m.w.N). - BFH, 19.10.2011 - X R 25/10
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Dabei genügt eine allgemeine Bezeichnung mit einem Oberbegriff nicht diesen Anforderungen, wenn dieser Oberbegriff eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsgüter umfasst, oder wenn die Bezeichnung eine Gesamtheit von Wirtschaftsgütern, die betrieblich verwendet werden können, bezieht (so auch: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - X R 25/10, juris; Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2004 - 2 K 753/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1441). - FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 753/03
Anforderungen an die Buchführung und an die Bezeichnung des einzelnen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Dabei genügt eine allgemeine Bezeichnung mit einem Oberbegriff nicht diesen Anforderungen, wenn dieser Oberbegriff eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsgüter umfasst, oder wenn die Bezeichnung eine Gesamtheit von Wirtschaftsgütern, die betrieblich verwendet werden können, bezieht (so auch: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - X R 25/10, juris; Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2004 - 2 K 753/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1441).